ACHTUNG: Aktuell nur für PROKAS®-Nutzende! Wir informieren in Kürze über die Wechselmöglickeit für awintaONE®.
Um Kompatibilitätsprobleme zu vermeiden, bestellen Sie bitte die gleiche Anzahl an Sticks, die derzeit im Einsatz ist! Die Anzahl entnehmen Sie bitte dem Anschreiben, welches Sie von uns per Post erhalten haben.
Um Kompatibilitätsprobleme zu vermeiden, bestellen Sie bitte die gleiche Anzahl an Sticks, die derzeit im Einsatz ist! Die Anzahl entnehmen Sie bitte dem Anschreiben, welches Sie von uns per Post erhalten haben.
- Die Gesetzeslage erfordert, dass elektonische Kassensysteme stets durch eine gültige, zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt sind.
- TSE-Sticks mit abgelaufenem BSI-Zertifikat dürfen nicht weiter verwendet werden, da sie nicht den gesetzlichen Vorgaben der Kassensicherungsverordnung (§146a AO) entsprechen. Dies führt dazu, dass Ihre Kassensysteme als nicht ordnungsgemäß angesehen werden. Ein verspäteter Austausch birgt zudem Risiken wie Betriebsunterbrechungen, Beanstandungen bei Steuerprüfungen oder Bußgelder.
- Da die Grundausstattung einer TSE-Installation stets aus mindestens zwei TSE-Sticks bestand, können auch nur mindestens zwei nachbestellt werden.
- Wenn Sie den Stick erhalten, gehen Sie bitte erst in das Kundenportal mein-NOVENTI – Den Link dazu finden Sie auf der Postkarte, die dem Paket beiliegt.
- Im Kundenportal finden Sie eine Anweisung zum Tausch der TSE-Sticks. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch, bevor Sie mit dem Tausch beginnen, um einen sicheren TSE-Stickwechsel zu gewährleisten.