Allgemeine Geschäftsbedingungen der NOVENTI Health SE für den Onlineshop unter shop.awinta.net
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Onlineshop (www.shop.awinta.net)
1. Allgemeines/Geltungsbereich
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) gelten für jede Nutzung sowie alle Bestellungen
eines Vertragspartners im Onlineshop der NOVENTI
Health SE, Berg-am-Laim-Straße 105, 81673 München,
Telefon: +49 (0) 71 42 5 88-0, Telefax: +49 (0) 71 42) 5
88-5 99 E-Mail: apotheke@noventi.de, Registergericht
München HRB 234740, Vorstand: Mark Böhm, Frank
Steimel UStID: DE 198 449 416 („NSE“) shop.awinta.
net und awinta-shop.de („Onlineshop“).
1.2. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil,
auch wenn NSE Ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsschluss
2.1. NSE erstellt ein freibleibendes Angebot für den Vertragspartner.
Der vom Vertragspartner abgegebene Antrag
ist ein bindender Antrag auf Vertragsschluss (§
145 BGB); dies erfolgt durch Klick auf die Schaltfläche
„zahlungspflichtig bestellen“ und umfasst die im Warenkorb
befindlichen Produkte.
2.2. Nach Eingang der Bestellung schickt NSE dem Vertragspartner
eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung
bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung).
Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme
des Antrags des Vertragspartners dar.
2.3. NHC kann den Antrag des Vertragspartners innerhalb
von zwei Wochen ab Zugang des Antrags des Vertragspartners
bei NSE annehmen (§ 147 BGB); die Annahme
kann auch dadurch erfolgen, dass entweder der
Versand der Ware bestätigt wird (Versandbestätigung)
oder durch Anlieferung der Ware beim Vertragspartner.
Über bestellte Waren aus ein und derselben Bestellung,
die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt
sind, kommt kein Kaufvertrag zustande; das Gleiche gilt
hinsichtlich nicht in der Lieferung enthaltenen Waren,
sofern zuvor keine ausdrückliche Annahme oder Versandbestätigung
erfolgte.
2.4. Der Vertrag richtet sich an Unternehmer (§ 14 BGB).
Erhält NSE nach Vertragsschluss Kenntnis, dass der
Vertragspartner bei Vertragsschluss kein Unternehmer
war, kann NSE den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
Anfechtungsrechte bleiben unberührt.
3. Kundenkonto
3.1. Bei der ersten Bestellung (Bestellung als Neukunde)
muss der Vertragspartner ein Kundenkonto eröffnen.
3.2. Die Nutzung des Kundenkontos ist nur natürlichen Personen
gestattet, die volljährig und voll geschäfts-fähig
sind. Die Nutzung ist nur unter der eigenen und wahren
Identität zulässig. Abgefragte Daten müssen richtig und
vollständig sein. Hierfür ist ausschließlich der Vertragspartner
verantwortlich.
3.3. Der Vertragspartner darf das Kundenkonto nur in rechtmäßiger
Weise, entsprechend seinem Zweck und vertragsgemäß
nutzen. Der Nutzer darf keine Rechte Dritter
verletzen oder sonst rechtswidrig handeln.
3.4. NSE ist berechtigt, Inhalte (z. B. Text, Bild, Links) im
Kundenkonto zu sperren, wenn sie rechtswidrig sind
oder wenn NSE konkrete vom Vertragspartner nicht widerlegte
Anhaltspunkte für deren Rechtswidrigkeit zur
Kenntnis gelangt sind, jedoch nur soweit und so-lange
diese Anhaltspunkte bestehen.
3.5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, seinen Zugang
(sämtliche Zugangsdaten, insbesondere Passwörter)
vor unberechtigtem Zugriff und vor unberechtigter Verwendung
seitens Dritter zu schützen. Er hat unverzüglich
nach Kenntnis von Verlust oder Missbrauch seiner
Zugangsdaten NHC darüber informieren und zur Vermeidung
der Verwendung dieser Zugangsdaten unverzüglich
geeignete Maßnahmen umzusetzen, insbesondere
sein Passwort zu ändern.
4. Lieferfrist und Lieferverzug
4.1. Soweit nicht anders gekennzeichnet sind Liefer- und
Leistungstermine unverbindlich.
4.2. Als Fall der nicht zu vertretenden Nichtverfügbarkeit der
Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht
rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zu-lieferer,
wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft (verbindliche,
rechtzeitige und ausreichende Bestellung der
Ware) abgeschlossen haben und die Nicht-lieferung
der Ware auch nicht in sonstiger Weise von uns zu vertreten
ist.
5. Teillieferungen
Eine Teillieferung sind zulässig, es sei denn, eine Teillieferung
ist für den Vertragspartner nicht zumutbar.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten
unsere jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung aus-gewiesenen
Preise (ab Lager) zuzüglich der jeweils gültigen
gesetzlichen Umsatzsteuer.
7. Aufrechnung
Gegen Ansprüche von NSE kann der Vertragspartner
nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Ansprüchen aufrechnen. Dem Vertragspartner steht ein
Zurückbehaltungsrecht nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch
auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Be-zahlung
des Kaufpreises im Eigentum der NSE.
9. Mängelansprüche des Käufers
9.1. Die Gewährleistung für Mängel bei gebrauchten Waren
ist ausgeschlossen, es sei denn NSE hat dem Mangel
arglistig verschwiegen. Von diesem Gewährleistungsausschluss
nicht erfasst ist außerdem eine etwaige
Haftung von NOVENTI Health SE für Körper- und Gesundheitsschäden
sowie für vorsätzliches und grob
fahrlässiges Verhalten.
9.2. Die Gewährleistung für Mängel bei Neuwaren sowie
unsachgemäßer Montage richtet sich nach den gesetzlichen
Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes
bestimmt ist.
9.3. Ist die gelieferte Neuware mangelhaft, kann NSE die
Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien
Sache wählen. Im Falle der Ersatzlieferung
hat der Vertragspartner die mangelhafte Sache an NSE
zurückzusenden.
9.4. NSE darf die geschuldete Nacherfüllung von der Bezahlung
des Kaufpreises abhängig machen. Der Vertragspartner
ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis
zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
9.5. Der Vertragspartner hat NSE die beanstandete Ware
zu Prüfungszwecken zu übergeben. NSE holt die Ware
zu diesem Zweck beim Vertragspartner ab; Rücksendungen
seitens des Vertragspartners an NSE dürfen
nur nach Rücksprache mit NSE erfolgen.
9.6. Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln verjähren
binnen eines Jahres ab Ablieferung; das gilt nicht, soweit
NSE nach Ziff. 10.1 bzw. 10.2. haftet.
9.7. Die §§ 478 f. BGB bleiben von Ziff. 9 unberührt.
9.8. Außerhalb der Gewährleistung erfolgt die Rücknahme
von Waren seitens NSE allenfalls auf Kulanzbasis und
nur, wenn die Ware originalverpackt ist.
10. Haftung
10.1. Die Haftung von NSE ist ausgeschlossen, soweit sich
aus Ziff. 10.2 nicht ein anderes ergibt.
10.2. NSE haftet bei schuldhafter Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten
Eigenschaft unbeschränkt. NSE haftet auch bei schuldhafter
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei
leichter Fahrlässigkeit jedoch der Höhe nach beschränkt
auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren
vertragstypischen Schäden. Eine wesentliche Vertragspflicht
ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht,
deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes
gefährdet und auf deren Einhaltung der
Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
10.3. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
bleibt von Ziff. 10 unberührt.
10.4. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Ver-treter
und Erfüllungsgehilfen.
10.5. NSE übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder
Vollständigkeit der auf ihren Seiten unentgeltlich bereitgestellten
Informationen, die NSE von Dritten er-hält
oder die aus fremden Quellen stammen.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen
und/oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit mindestens der Textform.
11.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort
ist der Sitz von NSE. Ist der Vertrags-partner
Kaufmann, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
oder in Zusammenhang mit der Abrechnungsvereinbarung
München, soweit nicht ein anderweitiger ausschließlicher
Gerichtsstand begründet ist.
11.3. NSE darf sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten
Dritter bedienen.
11.4. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird
hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung
gilt die Regelung als vereinbart, die dem ausgedrückten
oder mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien unter
Berücksichtigung des Vertragszwecks am nächsten
kommt. Entsprechendes gilt bei einer Regelungslücke