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Allgemeine Geschäftsbedingungen der NOVENTI Health SE für den Onlineshop unter shop.awinta.net

1.    Allgemeines

1.1.    Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für jede Nutzung sowie alle Bestellungen eines Vertragspartners im Onlineshop der NOVENTI Health SE, Berg-am-Laim-Straße 105, 81673 München, Telefon: +49 (0) 71 42 5 88-0, Telefax: +49 (0) 71 42) 5 88-5 99 E-Mail: apotheke@noventi.de, Registergericht München HRB 234740, Vorstand:  Mark Böhm, Frank Steimel UStID: DE 198 449 416 („NSE“) shop.awinta.net und awinta-shop.de („Onlineshop“).
1.2.    Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn NSE Ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2.    Vertragsschluss

2.1.    NSE erstellt ein freibleibendes Angebot für den Vertragspartner. Der vom Vertragspartner abgegebene Antrag ist ein bindender Antrag auf Vertragsschluss (§ 145 BGB); dies erfolgt durch Klick auf die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ und umfasst die im Warenkorb befindlichen Produkte.
2.2.    Nach Eingang der Bestellung schickt NSE dem Vertragspartner eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Antrags des Vertragspartners dar.
2.3.    NHC kann den Antrag des Vertragspartners innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Antrags des Vertragspartners bei NSE annehmen (§ 147 BGB); die Annahme kann auch dadurch erfolgen, dass entweder der Versand der Ware bestätigt wird (Versandbestätigung) oder durch Anlieferung der Ware beim Vertragspartner. Über bestellte Waren aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande; das Gleiche gilt hinsichtlich nicht in der Lieferung enthaltenen Waren, sofern zuvor keine ausdrückliche Annahme oder Versandbestätigung erfolgte.
2.4.    Der Vertrag richtet sich an Unternehmer (§ 14 BGB). Erhält NSE nach Vertragsschluss Kenntnis, dass der Vertragspartner bei Vertragsschluss kein Unternehmer war, kann NSE den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Anfechtungsrechte bleiben unberührt.

3.    Kundenkonto

3.1.    Bei der ersten Bestellung (Bestellung als Neukunde) muss der Vertragspartner ein Kundenkonto eröffnen.
3.2.    Die Nutzung des Kundenkontos ist nur natürlichen Personen gestattet, die volljährig und voll geschäftsfähig sind. Die Nutzung ist nur unter der eigenen und wahren Identität zulässig. Abgefragte Daten müssen richtig und vollständig sein. Hierfür ist ausschließlich der Vertragspartner verantwortlich.
3.3.    Der Vertragspartner darf das Kundenkonto nur in rechtmäßiger Weise, entsprechend seinem Zweck und vertragsgemäß nutzen. Der Nutzer darf keine Rechte Dritter verletzen oder sonst rechtswidrig handeln.
3.4.    NSE ist berechtigt, Inhalte (z. B. Text, Bild, Links) im Kundenkonto zu sperren, wenn sie rechtswidrig sind oder wenn NSE konkrete vom Vertragspartner nicht widerlegte Anhaltspunkte für deren Rechtswidrigkeit zur Kenntnis gelangt sind, jedoch nur soweit und solange diese Anhaltspunkte bestehen.
3.5.    Der Vertragspartner ist verpflichtet, seinen Zugang (sämtliche Zugangsdaten, insbesondere Passwörter) vor unberechtigtem Zugriff und vor unberechtigter Verwendung seitens Dritter zu schützen. Er hat unverzüglich nach Kenntnis von Verlust oder Missbrauch seiner Zugangsdaten NHC darüber informieren und zur Vermeidung der Verwendung dieser Zugangsdaten unverzüglich geeignete Maßnahmen umzusetzen, insbesondere sein Passwort zu ändern.

4.    Lieferfrist und Lieferverzug

4.1.    Soweit nicht anders gekennzeichnet sind Liefer- und Leistungstermine unverbindlich.
4.2.    Als Fall der nicht zu vertretenden Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft (verbindliche, rechtzeitige und ausreichende Bestellung der Ware) abgeschlossen haben und die Nichtlieferung der Ware auch nicht in sonstiger Weise von uns zu vertreten ist.

5.    Teillieferungen

Eine Teillieferung sind zulässig, es sei denn, eine Teillieferung ist für den Vertragspartner nicht zumutbar.

6.    Preise und Zahlungsbedingungen

Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen Preise (ab Lager) zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.    Aufrechnung

Gegen Ansprüche von NSE kann der Vertragspartner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Vertragspartner steht ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

8.    Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der NSE.

9.    Mängelansprüche des Käufers

9.1.    Die Gewährleistung für Mängel bei gebrauchten Waren ist ausgeschlossen, es sei denn NSE hat dem Mangel arglistig verschwiegen. Von diesem Gewährleistungsausschluss nicht erfasst ist außerdem eine etwaige Haftung von NOVENTI Health SE für Körper- und Gesundheitsschäden sowie für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten.
9.2.    Die Gewährleistung für Mängel bei Neuwaren sowie unsachgemäßer Montage richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.
9.3.    Ist die gelieferte Neuware mangelhaft, kann NSE die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache wählen. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Vertragspartner die mangelhafte Sache an NSE zurückzusenden.
9.4.    NSE darf die geschuldete Nacherfüllung von der Bezahlung des Kaufpreises abhängig machen. Der Vertragspartner ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
9.5.    Der Vertragspartner hat NSE die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben; NSE holt die Ware beim Vertragspartner ab.
9.6.    Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln verjähren binnen eines Jahres ab Ablieferung; das gilt nicht, soweit NSE nach Ziff. 10.1 bzw. 10.2. haftet.
9.7.    Die §§ 478 f. BGB bleiben von Ziff. 9 unberührt.

10.    Haftung

10.1.    Die Haftung von NSE ist ausgeschlossen, soweit sich aus Ziff. 10.2 nicht ein anderes ergibt:
10.2.    NSE haftet bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft unbeschränkt. NSE haftet auch bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
10.3.    Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt von Ziff. 10 unberührt.
10.4.    Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10.5.    NSE übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der auf ihren Seiten unentgeltlich bereitgestellten Informationen, die NSE von Dritten erhält oder die aus fremden Quellen stammen.

11.    Schlussbestimmungen

11.1.    Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.
11.2.    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von NSE. Ist der Vertragspartner Kaufmann, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit der Abrechnungsvereinbarung München, soweit nicht ein anderweitiger ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.
11.3.    NSE darf sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter bedienen.
11.4.    Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die Regelung als vereinbart, die dem ausgedrückten oder mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien unter Berücksichtigung des Vertragszwecks am nächsten kommt. Entsprechendes gilt bei einer Regelungslücke.